Sie haben alleine, oder zusammen mit Ihren Verwandten, ein Haus, oder eine Wohnung geerbt und wollen diese Immobilie verkaufen? Ist es das erste Mal, dass Sie sich in solch einer Situation befinden? Nach Annahme der Erbschaft, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern wollen. Auch befassen wir uns mit den möglichen Steuern, die beim Verkauf des Hauses anfallen können.

Haus geerbt – Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Abhängig von der eigenen Lebenssituation, von der emotionalen Bindung zum Haus, oder von einer gemeinsamen Erbschaft, haben Sie die Option, das Haus zu vermieten, zu verkaufen oder selbst zu bewohnen. Folgende Aspekte müssen beim Nachlass berücksichtigt werden:

  • Einen Nachlass gibt es nur Ganz oder gar nicht

Sie sollten unbedingt prüfen, ob Sie Kredite und andere Schulden miterben. Sollte das der Fall sein, überlegen Sie gründlich, ob Sie diese Kredite abbezahlen können.

  • Immobilienverfügung

Haben Sie sich innerhalb der 3-monatigen Frist für das Erbe entschieden, können Sie erst über die Immobilie verfügen, wenn Sie einen Erbschein ausgestellt bekommen.

  • Uneinigkeit bei einer Erbgemeinschaft

Wenn Sie das Haus verkaufen möchten, müssen alle Miterben zustimmen. Sollten Sie das Haus selbst bewohnen wollen und sich damit ins Grundbuch eintragen, müssen Sie Ihre Miterben grundsätzlich ausbezahlen.

Das Haus soll verkauft werden – Welche Steuern auf Sie zukommen können

Wenn Sie als Alleinerbe, oder in einer Erbgemeinschaft, entschieden haben das Elternhaus zu verkaufen, stellt sich oft die Frage, welche steuerlichen Folgen der Verkauf mit sich bringt. Im Folgenden erklären wir wie hoch die Erbschaftssteuer ausfallen kann und wann die Spekulationssteuer fällig werden könnte.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer

Wenn das Haus oder die Wohnung in Ihr Eigentum übergeht wird die Erbschaftssteuer fällig. Je nach familiärem Verhältnis, haben Sie einen Freibetrag von 400.000-500.000 Euro. Übersteigt der Verkehrswert des Hauses Ihren Freibetrag wird nur der Teil des Verkehrswertes besteuert, der die Grenze überschreitet. Haben Sie beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro, aber das Haus hat einen Verkehrswert von 600.000 Euro, wird nur für 200.000 Euro eine Erbschaftssteuer fällig.

Was ist die Spekulationssteuer

Wenn Sie das geerbte Haus verkaufen, fällt eine Spekulationssteuer nur unter bestimmten Umständen an.

Hat der Verstorbene selbst im Haus gewohnt, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Wurde das Haus hingegen vermietet, wird geschaut wie lange die Immobilie schon im Besitz des Erblassers ist. Ist der Verstorbene seit mindestens 10 Jahren Eigentümer, fällt auch hier keine Spekulationssteuer an. Falls die Immobilie noch keine 10 Jahre im Besitz des Verstorbenen oder seiner Erben war, wird in den meisten Fällen beim Verkauf eine Steuerabgabe fällig.

Für den Nachweis der 10-Jahresfrist werden grundsätzlich die notariell beurkundeten Kaufverträge angeführt. Das gilt auch für den Verkauf, was bedeutet, dass das Ende der 10-Jahresfrist für die Spekulationssteuer der Tag des Verkaufs ist.

Das geerbte Haus verkaufen- Was Sie noch wissen sollten

Wie Sie sehen, ergeben sich einige Fragen, wenn das geerbte Haus verkauft werden soll. In unserm übersichtlichen Ratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen zum Verkauf von Immobilien. Neben der essentiellen Wertevermittlung, erfahren Sie auch was im Falle von Erbgemeinschaften zu tun ist und welche Fehler Sie vermeiden können.

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Hier finden Sie weitere Informationen zum Verkauf Ihres geerbten Hauses.

Über den Autor

CHRISTIAN
RETTSTADT

Nach seiner Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und später zum Immobilienfachwirt arbeitete Herr Rettstadt als Grundstückseinkäufer für zwei in München ansässige Bauträger. Schon 1990 selbstständig gründete er mit Partnern drei noch heute erfolgreich tätige Immobilienunternehmen. Hauptverantwortlich für den Grundstückseinkauf handelt er als geschäftsführender Gesellschafter der RV Wohnbau GmbH.

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